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Messweinverordnung

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Juni 2014 folgenden Beschluss gefasst, den ich hiermit für die Erzdiözese München und Freising in Kraft setze: Messweinverordnung Die Kirche ist seit jeher bestrebt, für die Feier der Eucharistie Brot und Wein in einer Qualität zu verwenden, die der Heiligkeit dieses Sakramentes angemessen ist. Die Grundordnung des Römischen Messbuches hebt (wie ähnlich bereits die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch von 1975, Nr. 284) hervor: „Der Wein für die Eucharistiefeier muss vom Gewächs des Weinstockes (vgl. Lk 22,18) stammen und naturrein und unvermischt sein, das heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen“ (Nr. 322; vgl. c. 924 § 3 CIC). Aus diesem Grund hatten die deutschen Bischöfe im Jahre 1976 vor dem Hintergrund des damaligen Lebensmittelrechts die „Verordnung über den Wein bei der Eucharistiefeier (Messwein)“ verabschiedet (für unsere Erzdiözese abgedruckt im Amtsblatt 1976, S. 259-262). Da inzwischen das weltliche Recht die Reinheit des Weines strikt normiert und die Beimischung von Fremdstoffen weitestgehend verbietet, ist die besagte kirchliche Verordnung hinfällig und wird hiermit aufgehoben. Einer Approbation einzelner Messweinlieferanten bedarf es daher künftig nicht mehr. Die Priester haben weiterhin gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, dass bei der Feier der Eucharistie ein Wein verwendet wird, der mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweines (nach deutschem Weinrecht) genügt und so der Würde des Sakramentes entspricht. München, den 5. September 2014 Reinhard Kardinal Marx Erzbischof von München und Freising HeiligungsdienstSakrament2014-09-05

Neuregelung des Firmalters

Die Ordnung der Firmspendung der letzten zehn Jahre in unserer Diözese hat sich im Leben der Gemeinden bewährt. Auch bei dem sich abzeichnenden Rückgang der Firmlingszahl soll die Firmung in der eigenen Pfarrei möglichst beibehalten werden. Darum werden auch manche Pfarreien, in denen bisher alljährlich die Firmung gefeiert wurde, wegen der geringer werdenden Zahl auf einen zweijährigen Firmrhythmus übergehen müssen. Seit langem ist das Normalalter der Firmlinge in unserer Diözese das Alter der 7. Schulklasse. Wo im Oktober/November eines Jahres gefirmt wurde, waren die Firmlinge bereits in der 8. Schulklasse. In den Gemeinden, vor allem in den Landgemeinden der Regionen Nord und Süd, in denen nur jedes zweite Jahr gefirmt wurde, waren es Firmlinge der 6. und 7. Schulklasse. Die Dekanekonferenz des Erzbistums vom 18.-20. November 1981 in Freising hat gebeten, das Normalalter der Firmlinge in unserer Diözese auf das 8. Schuljahr anzuheben und zu verlegen. Der Herr Erzbischof hat mit der Diözesanleitung darüber beraten und diesem Wunsch der Dekanekonferenz entsprochen, zumal einige Pfarreien mit dem Alter des 8. Schuljahres bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Diese Umstellung des Alters kann im Hinblick auf die ganze Diözese nur schrittweise erfolgen. Das Ziel ist, dass in allen Gemeinden mit jährlicher Firmung das 8. Schuljahr, in den Gemeinden mit zweijährigem Firmrhythmus das Alter des 7. und 8. Schuljahres das normale Firmalter in unserer Diözese wird. Dabei ergibt sich zunächst für das Schuljahr 1983/84 folgende Änderung: Schüler der 6. Schulklasse werden vom kommenden Schuljahr ab nicht mehr gefirmt. Wo im vergangenen Jahr (1982) im Zwei-Jahres-Rhythmus die Schüler der 6. und 7. Schulklasse gefirmt wurden, findet erst 1985 wieder eine Firmung statt. Im Übrigen bleibt es in den Pfarrgemeinden mit jährlicher Firmung im Schuljahr 1983/84 zunächst wie bisher. Über die weiteren Schritte wird noch bei der Dekanekonferenz, im Priesterrat und bei der Konferenz der Religionslehrer gesprochen und möglichst bald im Amtsblatt informiert werden. Die Sekretariate der Regionalbischöfe werden mit Beginn des neuen Schuljahres mit den Pfarrgemeinden Verbindung aufnehmen. HeiligungsdienstSakrament1970-01-01

Standards für die Firmvorbereitung in den Pfarreien/Pfarrverbänden

Die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung nimmt in den Pfarrgemeinden einen wichtigen Platz in der Pastoral ein. Um in der breit gefächerten Praxis einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat der Fachbereich „Sakramentenpastoral/Gemeindekatechese“ im Seelsorgereferat I Standards formuliert, die in der Sitzung des Ordinariatsrates am 11. Mai 2010 besprochen wurden. Sie sind ein verbindlicher Rahmen für die Gestaltung der Firmvorbereitung. Die Verantwortung für die Firmvorbereitung liegt beim Pfarrer, der sie im Rahmen der Gesamtpastoral der Pfarrei/des Pfarrverbandes an andere Seelsorger/innen delegieren kann. Eine wichtige Mitverantwortung kommt der gesamten Pfarrei zu - besonders dem jeweiligen Pfarrgemeinderat. Sie kann nicht außerpfarrlichen Gruppen übertragen werden. Entsprechend dem Lehrplan der 7./8. Jahrgangsstufe (7.1 / 8.1 HS - 7.2 RS - 7.3 Gym) kann schulisch vermitteltes Basiswissen bei den Firmlingen vorausgesetzt werden. Die Firmvorbereitung in der Pfarrei soll den Lern- und Lebensort Schule berücksichtigen sowie den Kontakt zu den Religionslehrern/innen nutzen, die wichtige Lebens- und Glaubensbegleiter der Firmlinge sind. Als unterstützende Kooperationspartner bieten sich in der Regel die Jugendpfleger/innen und -seelsorger/innen an den Katholischen Jugendstellen der Landkreise an. Besonders bei der Begleitung von Besinnungstagen können sie das personale Angebot der Pfarrei bereichern. Sie können auch nach der Firmung dabei helfen, die Firmlinge in die Jugendarbeit der Pfarrei zu integrieren. Die Firmgruppenleiter/innen (FGL) haben für die Seelsorger/innen herausragende Bedeutung und sind kooperativ in die Firmvorbereitung, in die Planung der einzelnen Termine usw. einzubeziehen. Auf ihre Ausbildung und Begleitung ist besondere Mühe und Sorgfalt zu verwenden. Für die Firmlinge sind sie wichtige Zeugen des Glaubens und Bindeglieder zum Leben der Pfarrei. Inhaltlich widmet sich die Firmvorbereitung vor allem den Themen „Heiliger Geist“ und „Sakrament“ und geht der Frage nach, wie diese im Leben der Jugendlichen erfahrbar sein können. Auf das Erleben von Gemeinschaft/Kirche (in Kleingruppe, Großgruppe, Pfarrei) ist Wert zu legen. Neben Gruppenstunden sind Jugendliturgie, Beicht-/Glaubensgespräche, Projektarbeit und Einkehrtage oder -wochenenden wichtige und angemessene Erfahrungsräume. Ein „Firmpass“ kann ein unterstützendes Instrument dabei sein, die Firmlinge aktiver während der Vorbereitungszeit zu beteiligen. Die Anforderungen sollen jedoch nicht so hoch sein, dass Firmlinge vom Empfang des Sakraments ausgeschlossen werden. Eine wichtige Zielgruppe bei der Firmvorbereitung sind die Eltern und Paten der Firmlinge. Zu Themen wie „Pubertät“, „Loslassen können“, „Lebensbegleitung“ bieten sich abendliche Treffen an - mit Erfahrungsaustausch und Informationen, in denen auch die frohe Botschaft des Firmsakramentes für sie aufleuchtet. Das Diözesankonzept „Geistreich leben“ mit seinen acht Gruppenstunden ist die Basis in qualitativer wie quantitativer Hinsicht; insgesamt sollen es (mit Gottesdiensten, Ausflügen, Projekten etc.) nicht mehr als 16 verpflichtende Termine sein. In Pfarreien, in denen die Firmvorbereitung in zusammenhängenden Blöcken (z.B. an Samstagen) erfolgt, ist die Zahl der Treffen entsprechend anzupassen. Die Dauer der Firmvorbereitung - Anmeldung bis Firmspendung - soll sich zwischen vier und sechs Monaten bewegen. Der Fachbereich „Sakramentenpastoral/Gemeindekatechese/Ehrenamtliche Laiendienste“ bietet den Seelsorgern/innen auf Pfarrei- sowie Dekanatsebene fachliche Beratung an; er lädt zu Reflexion und Erfahrungsaustausch ein und bildet Firmgruppenleiter/innen aus. HeiligungsdienstSakrament1970-01-01

Leitlinien für die Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung)

Das Pastorale Forum in Freising hat sich mit der Pastoral der Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung befasst. Es konnte die in diesem Zusammenhang anstehenden Fragen nicht abschließend behandeln. In Weiterführung der grundsätzlichen Vorschläge des Pastoralen Forums befassten sich daraufhin eine Arbeitsgruppe und ein Studientag mit diesen Fragen und erarbeiteten „Leitlinien für die Sakramentenpastoral“ im Hinblick auf Taufe, Erstkommunion und Firmung. Diese „Leitlinien für die Sakramentenpastoral“ werden hiermit veröffentlicht und für die Pfarrgemeinden im Erzbistum München und Freising als verbindlich erklärt: sie liegen diesem Amtsblatt in Form einer Broschüre bei, die Bestandteil des Amtsblattes ist. Weitere Exemplare dieser Broschüre können im Seelsorgereferat, Fachbereich „Gemeindekatechese/ehrenamtliche Laiendienste“, Tel. (089) 21371371, angefordert werden. HeiligungsdienstSakrament1970-01-01

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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