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Kapitel: Kirchenvermögen Inkrafttreten Jahr: 2022   Alle Filter entfernen
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Diözesangesetz zur Verlängerung der Wirksamkeit der neuen diözesanen Bauregeln

Diözesangesetz zur Verlängerung der Wirksamkeit der neuen diözesanen Bauregeln Die diözesanen und kirchenstiftungsrechtlichen Ordnungen für das Bauwesen in der Erzdiözese München und Freising wurden zum 1. April 2020 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft gesetzt. Da sich die diözesanen Bauregeln in ihrer Anwendung bewährt haben, setze ich hiermit die im Amtsblatt 2020, Nr. 7, unter Teil B Regelungsbereich „Kirchenstiftungen“, Teil C Regelungsbereich „Erzdiözese“ sowie Teil D Organisationsregeln veröffentlichten Ordnungen für zwei weitere Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2024 in Kraft.

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Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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