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Ordnung für den Eintritt der Priester im Dienste der Erzdiözese München und Freising in den Ruhestand

Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg

Fahrtkostenregelung für priesterliche Konveniats

Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di

Kirchgeld

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Kollektenordnung für die Fremdsprachigen Missionen

Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten

Kollektenwesen für die Missions- und Entwicklungshilfe

Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten

Neufassung für die „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 25. September 2014 eine Neufassung der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen auf eine verbes

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