Entsprechend der Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz erlasse ich für den Bereich der Erzdiözese München und Freising in Ausführung und Ergänzung der Partikularnorm Nr. 19 - unbeschadet der staa
Die Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz Nrn. 18 und 19 wurden in der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 24./27.09.2001 bzw. 18./20.02.2002 geändert und am 13.06.2002 vom
Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension
Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten
Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten
Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 25. September 2014 eine Neufassung der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen auf eine verbes
1. Allgemeine Hinweise „Die Erklärung des Kirchenaustrittes vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist
Nach gemeinsamem Beschluss der bayerischen Bistumsarchive vom 20.03.2013 und nach Beratung am 24.6.2013 in der bayerischen Generalvikar-konferenz wird aufgrund § 6 (5) der Anordnung über die Sicherung
Nach gemeinsamem Beschluss der bayerischen Bistumsarchive vom 12. April 2008 und mit Zustimmung der Bayerischen Generalvikare-Konferenz vom 30. März 2009 wird folgende Archivordnung für die Seelsorges