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Für die Lehrer als Angestellte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2000 in Kraft. Die Lehr
Für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht nach der Verfahrensordnung vom 1. März 2002 gelten die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien (Zulas
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Präambel Die Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst in den bayerischen (Erz-)Diözesen sieht die Dienstordnung einen kirchlichen Vorbereitungsdienst vor. In Folge d
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Aufgrund einer Änderung des Personenstandsgesetzes entfällt zum 1. Januar 2009 das staatliche Verbot, eine kirchliche Trauung ohne vorherige Ziviltrauung vorzunehmen. Somit sind mit diesem Datum kirch
Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Im Zusammenhang damit wurde auch eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. Fortan ist eine rein kirchliche