Erzbischöfliches Generalvikariat Verordnungen 81. Verordnung zur Regelung der Dienst- und Fachaufsicht für pastorale Mitarbeiter/-innen an thematischen Funktionsstellen Dem Generalvikar obliegt gemein
Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten