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Satzung der Haus Petersberg-Stiftung

Während einer drei Monate dauernden Einsamkeit im Gestapo-Gefängnis Berlin legte der spätere Weihbischof Dr. Johannes Neuhäusler ein Gelöbnis ab, wenn Gott ihn aus dem Gefängnis befreien und die Heima

Satzung der St. Korbinian-Stiftung der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Vaticanum II LG 1) verwirklicht ihren von Christus erteilten

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Kirchgeld

Regelung ab 01.01.2002 Kirchgeld: 1,50 EUR Kirchgeld Höchstbetrag: 15,00 EUR Jahresbezüge/Einkünfte mehr als 1.800,00 EUR KirchenvermögenVermögenserwerb1970-01-01

Kollektenordnung für die Fremdsprachigen Missionen

Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten

Kollektenwesen für die Missions- und Entwicklungshilfe

Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten

Neufassung für die „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 25. September 2014 eine Neufassung der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen auf eine verbes

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

Aufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 22. März 1988 hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am Osterfest, 26. März 1989, die Gemeinschaft der Missionsschw

Verwaltung des Verena-Hilfswerkes

Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung der Verfahrensabläufe beim Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising ist eine Änderung von § 3 des Verena-Hilfswerks erforderlich. § 3 der Ordnung f

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