Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Juristische Personen Abschnitt: Katholische Erziehung, Schule und Hochschule   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (41)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (16)
  • Verkündigungsdienst (25)
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Datenschutz (3)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Heilige Orte und Zeiten (4)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (19)
  • Liturgie (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (16)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Rechtsakte (2)
  • Sakrament (9)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (4)
  • Strafrecht (5)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (43)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (38)
  • archiviert (3)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (1)
  • 2017 (3)
  • 2016 (2)
  • 2015 (4)
  • 2012 (1)
  • 2008 (2)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2002 (2)
  • 2001 (1)
  • 2000 (1)
  • 1997 (1)
  • 1996 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (1)
  • 1989 (1)
  • 1980 (1)
  • 1970 (16)
  • Mehr zeigen

Erläuterungen zum katholischen Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen

Der Einsatz der kirchlich angestellten Religionslehrkräfte, ihre Zuweisung für den Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen, ist Aufgabe des Schulreferats des Erzbischöflichen Ordinaria

Kirchliche Lehrerdienstordnung für die Lehrer als Angestellte und Beamte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer als Angestellte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2000 in Kraft. Die Lehr

Kriterienkatalog zur Verfahransordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht nach der Verfahrensordnung vom 1. März 2002 gelten die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien (Zulas

Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2008 in Kraft. Für die Lehrer als Beamt

Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern - KLDO

Für die Lehrkräfte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit das Gesetz zur Änderung der Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern [

Satzung der Haus Petersberg-Stiftung

Während einer drei Monate dauernden Einsamkeit im Gestapo-Gefängnis Berlin legte der spätere Weihbischof Dr. Johannes Neuhäusler ein Gelöbnis ab, wenn Gott ihn aus dem Gefängnis befreien und die Heima

Satzung der St. Korbinian-Stiftung der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Vaticanum II LG 1) verwirklicht ihren von Christus erteilten

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Satzung der Stiftung Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising

Präambel Katholische Erwachsenenbildung und alles daraus abgeleitete Bildungshandeln folgt dem Verkündigungsauftrag der Kirche an alle Menschen. Dabei ist die Bildung des Menschen eine Grunddimension

Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

ufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 25. Mai 1992 (Prot. N.-D.D. 1840-1/78) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am 6. August 1992 die Kommunität Venio

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz