I. Grundsätzliche Vorbemerkungen Das Institut für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe ist eine Einrichtung der Erzdiözese München und Freising. Es dient schwerpunktmäßig der beruflichen Fort
Für die Lehrer an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2008 in Kraft. Für die Lehrer als Beamt
Für die Lehrkräfte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit das Gesetz zur Änderung der Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern [
Nach Beschluss des Ordinariatsrates vom 05.10.2004 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 das Seminar für Homiletik für die homiletische Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung der Priester, Ständigen D
§ 1 Prüfungsausschuss Der Erzbischof von München und Freising beruft den kirchlichen Prüfungsausschuss. Er ernennt den Vorsitzenden. Als weitere Mitglieder dieses Ausschusses sollen bestellt werden: e
Diese Ordnung gilt für alle Priester, Pastoralreferent/-innen und Gemeindereferent/-innen nach der Zweiten Dienstprüfung, für Ständige Diakone, für Seelsorgehelfer/-innen nach Abschluss der Ausbildung
Präambel Die diözesane Ausbildung der Priester in der Erzdiözese München und Freising richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis der Kongregati
Supervision: Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situatio
Die Priesterbesoldungsordnung der Erzdiözese München und Freising vom 1. Juli 1998 (Amtsblatt Nr. 9 vom 15. Juli 1998) stellt unter Art. 11 „Religionsstundenvergütungen" fest: "(1) Die Erteilung von R
Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg