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Inkrafttreten Jahr: 2022   Alle Filter entfernen
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Gesetz zur Änderung der Priesterbesoldungsordnung

Nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz am 13. Oktober 2021 setze ich hiermit folgende Änderung der Priesterbesoldungsordnung für die Erzdiözese München und Freising in Kraft: Gesetz zur Änderung der Priesterbesoldungsordnung Artikel 1 Die Priesterbesoldungsordnung vom 1. Januar 2013 (Amtsblatt 2012, Nr. 14, S. 477–488) wird nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz am 13. Oktober 2021 wie folgt geändert: 1. Art. 8 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Die Besoldungsgruppe 5 umfasst Pfarrkuraten, Pfarradministratoren und

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Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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