Der Erzbischof von München und Freising erlässt - ebenso wie die (Erz-)Bischöfe von Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg je gleichlautend für ihren Zuständigkeitsbereich - zu
Das Dekret zur Errichtung der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising vom 24. November 1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 14.-22. Dezember, S. 337) wird mit Wirkung
Diözesane Erfassung für kirchliche Stiftungen, gemeindliche und gemeinschaftliche kirchliche Steuerverbände sowie die Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen Die
Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München (Amtsblatt 6/2001, S. 155f) wird mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München mit