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Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche Abschnitt: Vermögenserwerb Inkrafttreten Jahr: 2012   Alle Filter entfernen
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Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising

Das Dekret zur Errichtung der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising vom 24. November 1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 14.-22. Dezember, S. 337) wird mit Wirkung vom 1.1.2012 durch folgende Neufassung ersetzt. 1) Zweck und Aufgabe der Diözesankommission ist es, die Angelegenheiten des Ständigen Diakonats in der Erzdiözese München und Freising zu beraten, gemäß den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls - Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone - Rom 22. Februar 1998 und der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den bayerischen (Erz-)Diözesen, vom 1. Juli 2008 (Amtsblatt 2008, Nr. 10.-15. Juli 2008) zu beachten. Diese Aufgaben sind vor allem: Erörterung aller grundsätzlichen Fragen des Diakonats Förderung des Diakonats Weiterentwicklung des Profils des Diakons Erstellung der Konzepte für die Ausbildung, die Berufseinführung und für die Fortbildung Grundsatzfragen des Einsatzes und der Versorgung der Diakone 2) Als Mitglieder der Kommission werden berufen: Der Bischöfliche Beauftragte für den Diakonat - als Vorsitzender Der Ressortleiter Personal, bzw. der Hauptabteilungsleiter Personal Pastorale Dienste und Religionslehrkräfte i. K. Der Ressortleiter Seelsorge und kirchliches Leben Der Regens des Priesterseminars Der Abteilungsleiter Diakone - als Diözesanreferent und Geschäftsführer Ein geistlicher Mentor für die Diakone Der Fachbereichsleiter Ausbildung Diakone Der Leiter der Berufseinführung der Diakone Der Leiter der Fortbildung der Diakone Der Diözesansprecher der Diakone Aus dem Sprecherrat ein hauptberuflicher Diakon, ein Diakon mit Zivilberuf, ein Diakon im Ruhestand Die Mitglieder der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat werden jeweils für 4 Jahre berufen. Die Diözesankommission tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Zur Beratung, Begleitung und Entscheidung über die Ausbildung zum Diakonat setzt die Diözesankommission für den Ständigen Diakonat eine Ausbildungskonferenz ein, deren Vorsitzender der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat ist. München, den 30. Dezember 2011 Reinhard Kardinal Marx Erzbischof von München und Freising Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und OrdensrechtMenschen im Dienst der Kirche2011-12-30

Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München; hier: Änderung

Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München (Amtsblatt 6/2001, S. 155f) wird mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München mit Wirkung zum 1. Februar 2012 wie folgt geändert: In Art. 2 lit c) werden die Worte „an Volks- und Förderschulen“ gestrichen. Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und OrdensrechtMenschen im Dienst der Kirche1970-01-01

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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