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Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Pfarrgemeinderat Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrge

Satzung für Pfarrverbandsräte in der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Pfarrverbandsrat Der Pfarrverbandsrat ist wie der Pfarrgemeinderat ein vom Erzbischof anerkanntes eigenständiges Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Beratun

Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden

Für die Arbeit in Pfarrverbänden wird bis auf weiteres folgende Rahmenordnung erlassen: Der Leiter eines Pfarrverbandes bemüht sich, in absehbarer Zeit ein Seelsorgeteam aufzubauen. Ihm gehören an all

Ordnung für die Leitung einer Pfarrei bei Verhinderung oder Tod des Pfarrers gemäß can. 541 CIC

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Tätigkeitsbeschreibung für das Regionalteam

I. Grundsätzliches In jeder Seelsorgsregion steht dem jeweiligen Bischofsvikar ein Regionalteam zur Seite. Es arbeitet unter der Leitung des Bischofsvikars und wird insofern im Auftrag der Diözesanlei

Wahlordnung für den Dekanatsrat

Aufgrund der zum 1. März 2018 in Kraft gesetzten „Satzung für Dekanatsräte der Erzdiözese München und Freising“ wird folgende Wahlordnung erlassen: § 1 Vorbereitung der konstituierenden Vollversammlun

Satzung für Dekanatsräte der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Dekanatsrat Der Dekanatsrat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats im Dekanat. Die Mitglied

Satzung für Gemeinderäte in den Muttersprachigen Katholischen Gemeinden der Erzdiözese München und Freising

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Änderung der Anordnung über das kirchliche Meldewesen/Kirchenmeldewesenanordnung

I. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat in ihrer Sitzung vom 22.06.2015 die Änderung der Anordnung über das kirchliche Meldewesen/Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) beschloss

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Die Anordnung über das kirchliche Meldewesen/Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) vom 1. Januar 2006 (Amtsblatt Nr. 20/2005 S. 507-509) wird wie folgt geändert: I. Änderung In die bestehende Anordnung üb

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