Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (69)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (56)
  • Kirchenvermögen (13)
Abschnitt
  • Caritas (1)
  • Datenschutz (3)
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Heilige Orte und Zeiten (4)
  • Juristische Personen (16)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (25)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (20)
  • Liturgie (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (56)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Predigt und Katechese (2)
  • Rechtsakte (2)
  • Sakrament (9)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (4)
  • Strafrecht (5)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (44)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (68)
  • archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 2019 (2)
  • 2018 (7)
  • 2017 (4)
  • 2016 (5)
  • 2015 (1)
  • 2014 (1)
  • 2013 (1)
  • 2012 (2)
  • 2011 (2)
  • 2009 (1)
  • 2008 (2)
  • 2006 (1)
  • 2005 (5)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (1)
  • 2001 (2)
  • 2000 (1)
  • 1999 (3)
  • 1997 (2)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1994 (2)
  • 1991 (1)
  • 1990 (1)
  • 1986 (1)
  • 1983 (1)
  • 1982 (1)
  • 1970 (12)
  • Mehr zeigen

Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München vom 02.03.2001; hier: Änderungen

Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München wird wie folgt geändert: In Art. 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „erfolgt“ die Worte „ausschließlich durch Briefwah

Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München; hier: Änderung

Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München (Amtsblatt 6/2001, S. 155f) wird mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München mit

Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising

I. Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO) vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 10, S. 230 ff.), geändert durch Artikel 6 KAGOAnpG vom 1. Juli 2005 (Amtsblatt

Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen in der Fassung vom 01.01.2018

Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Vorbereitung der Wahl § 1 Wahltermin § 2 Wahlausschuss – Bildung, Zusammensetzung § 3 Wahlvorschläge § 4 Wahlliste § 5 Wahlort, Wahlzeit, Wahlart Zweiter Abschnitt:

Photovoltaikanlagen für Kirchenstiftungen - 1. Vorgehensweise beim Bau, 2. Förderung durch die Erzdiözese München und Freising

Um dem sich anbahnenden Klimawandel entgegenzutreten, setzt die Erzdiözese verstärkt auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Ausdruck ist der Beitritt der Erzdiözese zur Bayerischen Klima-Allianz am 11

Mitarbeitervertretungsordnung für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der kirchlichen Rechtsträger und Einrichtungen in der Erzdiözese München und Freising; hier: Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München

Gemäß §§ 23a Abs. 1 Satz 2 wird in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 3 und 4 MAVO mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München mit Wirkung vom 15. März 2001 nach

Ordnung für die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 15.06.1998; hier: Änderung

§ 12 Abs. 2 der Zentral-KODA-Ordnung wird wie folgt geändert: „Die Beisitzerinnen und Beisitzer und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen den Erfordernissen des § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 bz

Ordnung zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts durch eine Kommission für den Bereich der bayerischen (Erz-)Diözesen vom 23./24.03.2011

Um die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (Grundordnu

Richtlinien für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und für die Verleihung der Missio canonica für Lehrkräfte mit Staatsexamen im Fach „Katholische Religionslehre“ in den bayerischen (Erz-)Diözesen

Vorbemerkung: Diese Richtlinien enthalten Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen Richtlin

Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, die gemäß der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 10. Mai 1995 zustande gekommen s

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • »

Anmeldung

Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz