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Auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 Satz 3 MAVO werden für die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der staatlichen Lehrkräfte, die dem kirchlichen Schulträger zur Ausübung ihrer Tätigkeit nach Maßgabe d
Inhaltsübersicht Präambel I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 1a Bildung von Mitarbeitervertretungen § 2 Dienstgeber § 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter § 4 Mitarbeiterversammlung § 5 Mi