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Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 20./21. Juni 2011 beschlossenen Änderungen der Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland wurden von der Kongregation
Gemäß der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den Bayerischen (Erz-)Diözesen verändert sich die Höhe der Vergütung (Grundvergütung und Familienzuschlag) der hauptberuflichen Diakone
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