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Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche Abschnitt: Strafrecht Inkrafttreten Jahr: 2011   Alle Filter entfernen
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Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising; hier: Änderung der Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

I. Die gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (Amtsblatt Nr. 13/2009, S. 322 ff.) werden wie folgt geänder

Richtlinien für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und für die Verleihung der Missio canonica für Lehrkräfte mit Staatsexamen im Fach „Katholische Religionslehre“ in den bayerischen (Erz-)Diözesen

Vorbemerkung: Diese Richtlinien enthalten Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen Richtlin

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