Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9/1988, zuletzt geändert am 18. Juli 1994, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wie folgt geändert: § 25 MAVO Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (1) Im Erzbistum München und Freising werden zwei Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen gebildet. Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft Bereich A umfasst die Mitarbeitervertretungen der Erzdiözese, der Kirchenstiftungen und der sonstigen kirchlichen Rechtsträger im Regelungsbereich der Bayerischen Regional-KODA. Die Diözesane