Den „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland“ wird bei Ziffer 3
I. Kriterien für die Anerkennung 1. Anerkennung der Fortbildungsträger Voraussetzungen für die Anerkennung von Anbietern für die MAV-Fortbildung sind: kirchliche Orientierung, Anerkennung der Grundord