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Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Pfarrgemeinderat Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrge

Satzung für Pfarrverbandsräte in der Erzdiözese München und Freising

§ 1 Pfarrverbandsrat Der Pfarrverbandsrat ist wie der Pfarrgemeinderat ein vom Erzbischof anerkanntes eigenständiges Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Beratun

Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden

Für die Arbeit in Pfarrverbänden wird bis auf weiteres folgende Rahmenordnung erlassen: Der Leiter eines Pfarrverbandes bemüht sich, in absehbarer Zeit ein Seelsorgeteam aufzubauen. Ihm gehören an all

Ordnung für die Leitung einer Pfarrei bei Verhinderung oder Tod des Pfarrers gemäß can. 541 CIC

Wenn eine Pfarrei durch den Tod des Pfarrers vakant geworden ist und ebenso, wenn der Pfarrer dauerhaft an der Pfarramtsführung gehindert ist, hat bis zur Berufung eines Pfarradministrators zwischenze

Ordnung für den Eintritt der Priester im Dienste der Erzdiözese München und Freising in den Ruhestand

Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg

Fahrtkostenregelung für priesterliche Konveniats

Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di

Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen in der Fassung vom 01.01.2018

Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS) in der Fassung vom 1. Januar 2018 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Gemeindlicher kirchlicher Steuer

Ordnung für die Arbeitsgemeinschaften von Pfarrgemeinderäten in Pfarrverbänden („Pfarrverbändsräte“) der Erzdiözese München und Freising

Präambel Grundlage für diese Ordnung bilden die Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising vom 1. Dezember 1993 und die Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden vom 21. Ju

Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat

Aufgrund der zum 1. Juli 2017 in Kraft gesetzten „Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising“ wird folgende Wahlordnung erlassen: § 1 Aufgaben des Pfarrgemeinderates im Rahmen d

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