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I. Die gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (Amtsblatt Nr. 13/2009, S. 322 ff.) werden wie folgt geänder

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Die Feier der Wiederzulassung zur vollen Gemeinschaft der Kirche

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Regelung für Supervision für Priester, Ständige Diakone, Pastoralreferenten/-innen, Gemeindereferenten/-innen und Seelsorgehelfer/innen

Supervision: Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situatio

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Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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