Die Finanzdirektoren der deutschen Diözesen haben auf ihrer Konferenz am 2.12.1993 beschlossen: „Die Kollekten in den Fremdsprachigen Missionen sollen wie bei den Pfarreien in den Diözesen abgehalten
Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten
Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 25. September 2014 eine Neufassung der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen auf eine verbes
Für die in der „Ordnung des Predigtdienstes von Laien“ in Ausnahmefällen vorgesehene Predigt zur Meßfeier (§ 1, Abs. 2) gilt folgende Form: Nach dem eröffnenden Kreuzzeichen des Zelebranten und der Be
§ 1 1. Katholische Laien (Männer und Frauen) können mit dem Predigtdienst beauftragt werden: a) bei Wortgottesdiensten am Sonntag ohne Priester, sofern keine Eucharistie gefeiert werden kann, b) bei a
§ 1 [Errichtung] Für die (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg wird aufgrund der Vereinbarung der Diözesanbischöfe vom 2. März 2005 gemäß c
An die Stelle des Dekrets vom 15. Juni 2010 (Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 8 vom 21. Juni 2010, S. 194) tritt das nachfolgende Dekret: Dekret zur Änderung des Dekrets über die E
Artikel 1 Änderung des Dekrets vom 2. März 2005 Das Dekret wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: Das Wort „Eine“ wird durch das Wort „Die“ ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geän
Die Bayerischen (Erz-)Bischöfe haben am 21. September 1995 in Freising folgende Satzung beschlossen, die hiermit für die Erzdiözese München und Freising bekannt gemacht wird: §1 Die Ordnung über die E