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I. Die gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (Amtsblatt Nr. 13/2009, S. 322 ff.) werden wie folgt geänder
Für die KNA - Katholische Nachrichten-Agentur GmbH, München, habe ich eine Mitarbeitervertretungsordnung, die von der Gesellschafterversammlung am 11. November 1982 mit Wirkung zum 1. Januar 1983 besc
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9/1988, zuletzt geändert am 18. Juli 1994, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wie folgt geändert: § 25 MAVO Diözesane Arbeit