Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Juni 2014 folgenden Beschluss gefasst, den ich hiermit für die Erzdiözese München und Freising in Kraft setze: Messweinverordnung Die Kirche
Die Ordnung der Firmspendung der letzten zehn Jahre in unserer Diözese hat sich im Leben der Gemeinden bewährt. Auch bei dem sich abzeichnenden Rückgang der Firmlingszahl soll die Firmung in der eigen
Die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung nimmt in den Pfarrgemeinden einen wichtigen Platz in der Pastoral ein. Um in der breit gefächerten Praxis einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat der Fachber
Das Pastorale Forum in Freising hat sich mit der Pastoral der Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung befasst. Es konnte die in diesem Zusammenhang anstehenden Fragen nicht abschließend
Präambel Die diözesane Ausbildung der Priester in der Erzdiözese München und Freising richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis der Kongregati
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat sowie innerkirchlicher Regelungen sind Priester, Ständige Diakone, Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen, die in der P
Für die seit 1826 bestehende „Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising" mit dem Zweck des Unterhalts des Priesterseminars wurde gemäß Beschluss des Metropolitankapitels vom 5. Oktober 1982 ein
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9/1988, zuletzt geändert am 18. Juli 1994, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wie folgt geändert: § 25 MAVO Diözesane Arbeit
Gemäß §§ 23a Abs. 1 Satz 2 wird in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 3 und 4 MAVO mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München mit Wirkung vom 15. März 2001 nach
§ 12 Abs. 2 der Zentral-KODA-Ordnung wird wie folgt geändert: „Die Beisitzerinnen und Beisitzer und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen den Erfordernissen des § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 bz