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Nebenkosten bei Priestern (Weltpriester und Ordenspriester) - Festlegung der Güitigkeit

1. Für Priester im aktiven Dienst in den Pfarreien gilt Folgendes: Der jeweilige Priester bezahlt pauschal 1,35 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten (Strom gesondert) oder 1,60 EUR/m²/Monat für H

Satzung des Instituts für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe in der Erzdiözese München und Freising

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Kollektenordnung für die Fremdsprachigen Missionen

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Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 25. September 2014 eine Neufassung der „Ordnung für die Aktion Dreikönigssingen“ beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen auf eine verbes

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