Gemäß der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den Bayerischen (Erz-)Diözesen verändert sich die Höhe der Vergütung (Grundvergütung und Familienzuschlag) der hauptberuflichen Diakone in demselben Umfang wie die Tabellenentgelte der pastoralen Mitarbeiter/-innen; sogenannte Einmalzahlungen werden gewährt. Auf der Grundlage der Entgeltanpassungen für die Beschäftigten der Erzdiözesen (ab 01.03.2018: 3,19 %, ab 01.04.2019: 3,09 %, ab 01.03.2020: 1,06 %) werden die Tabellenwerte der Anlage 1 zum § 21 Abs. 2 und der Anlage 1 a zum § 22 Abs. 1 wie folgt verändert: Anlage 1 Grundvergütung (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. März 2018 Stufe D 1 D 2 1 3.572,08 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung 4.251,36 2 3.937,08 ab Zweiter Dienstprüfung 4.659,40 3 4.167,36 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 4.954,39 4 4.397,49 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.101,95 5 4.628,59 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.249,43 6 4.873,89 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.396,84 Grundvergütung (Monatsbeiträge in EURO) Gültig ab 1. April 2019 Stufe D 1 D 2 1 3.682,46 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung 4.382,73 2 4.058,74 ab Zweiter Dienstprüfung 4.803,38 3 4.296,13 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.107,48 4 4.533,37 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.259,60 5 4.771,61 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.411,64 6 5.024,49 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.563,60 Grundvergütung (Monatsbeiträge in EURO) Gültig ab 1. März 2020 Stufe D 1 D 2 1 3.721,49 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung 4.429,19 2 4.101,76 ab Zweiter Dienstprüfung 4.854,30 3 4.341,67 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.161,62 4 4.581,42 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.315,35 5 4.822,19 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.469,00 6 5.077,75 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon 5.622,57 Anlage 1 a Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. März 2018 Stufe 1 Stufe 2 140,73 259,95 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 119,22 €. Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. April 2019 Stufe 1 Stufe 2 145,08 267,98 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 122,90 €. Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. März 2020 Stufe 1 Stufe 2 146,62 270,82 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 124,20 €. Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und OrdensrechtMenschen im Dienst der Kirche1970-01-01