PRÄAMBEL Die katholischen (Erz-)Bischöfe in Deutschland erlassen, jeweils für ihren Bereich, - zur Sicherstellung einer einheitlichen und rechtssicheren Personalaktenführung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, - unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Personalaktenführung, namentlich der Transparenz, der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Zulässigkeit der Information sowie der Vertraulichkeit, - unter Berücksichtigung beamten-, arbeits- und kirchenrechtlicher Standards, - in der Absicht, eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Raum der katholischen Kirche zu ermöglichen