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Zum Selbstverständnis des pastoralen Dienstes gehört der Dienst im Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Die besondere Aufgabe des Religionsunterrichts liegt darin, den christliche
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Die Priesterbesoldungsordnung der Erzdiözese München und Freising vom 1. Juli 1998 (Amtsblatt Nr. 9 vom 15. Juli 1998) stellt unter Art. 11 „Religionsstundenvergütungen" fest: "(1) Die Erteilung von R
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§ 1 Siegel (1) Das Siegel dient dem Siegelberechtigten mit seiner Unterschrift als Beglaubigungszeichen. (2) Das Siegel ist formgebunden. Stempel mit postalischen und anderen Angaben in Zeilenform wer
Präambel Grundlage für diese Ordnung bilden die Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising vom 1. Dezember 1993 und die Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden vom 21. Ju
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