Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Menschen im Dienst der Kirche Abschnitt: Ökumene Inkrafttreten Jahr: 1970   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (4)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (2)
  • Verkündigungsdienst (2)
Abschnitt
  • Datenschutz (1)
  • Dekanate und Regionen (1)
  • Heilige Orte und Zeiten (3)
  • Juristische Personen (5)
  • Kategoriale Seelsorge (1)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (11)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (3)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (10)
  • Liturgie (3)
  • Menschen im Dienst der Kirche (2)
  • Pfarreien und Seelsorge (4)
  • Sakrament (6)
  • Sonstige gottesdienstliche Handlungen (3)
  • Vermögenserwerb (2)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (5)
  • Ökumene (2)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (4)
Inkrafttreten Jahr
  • 1970 (4)

Ausführungsbestimmung zu Nr. 9 der Erklärung bezüglich ökumenischer Gottesdienste der Deutschen Bischofskonferenz

Liegt beim zuständigen Gemeindeleiter ein Antrag vor, einen ökumenischen Wortgottesdienst am Sonntag zu feiern, und hat dieser Zeitpunkt, Anlass und die Möglichkeit zur Mitfeier der Eucharistie sorgfä

Ausführungsbestimmungen zum Ökumenischen Direktorium

Das ökumenische Direktorium wurde als Beilage zu den Kirchlichen Amtsblättern bereits im Jahre 1967 veröffentlicht. Es gibt die Richtlinien für die praktische Verwirklichung der im Konzilsdekret „Über

Satzung für die Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising

Für die seit 1826 bestehende „Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising" mit dem Zweck des Unterhalts des Priesterseminars wurde gemäß Beschluss des Metropolitankapitels vom 5. Oktober 1982 ein

Kirchliche Prüfungsordnung für Priesteramtskandidaten zum Nachweis lateinischer, griechischer und hebräischer Sprachkenntnisse

§ 1 Prüfungsausschuss Der Erzbischof von München und Freising beruft den kirchlichen Prüfungsausschuss. Er ernennt den Vorsitzenden. Als weitere Mitglieder dieses Ausschusses sollen bestellt werden: e

  • 1

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz