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Errichtung des Seminars für Homiletik in der Erzdiözese München und Freising

Nach Beschluss des Ordinariatsrates vom 05.10.2004 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 das Seminar für Homiletik für die homiletische Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung der Priester, Ständigen D

Ordnung für die religionspädagogische Fortbildung und Begleitung der Priester, Ständigen Diakone, Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen des Erzbistums München und Freising

Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat sowie innerkirchlicher Regelungen sind Priester, Ständige Diakone, Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen, die in der P

Satzung für die Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising

Für die seit 1826 bestehende „Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising" mit dem Zweck des Unterhalts des Priesterseminars wurde gemäß Beschluss des Metropolitankapitels vom 5. Oktober 1982 ein

Orgelneubau - Orgelsanierung - Orgelrestaurierung (Genehmigungsverfahren - Vertrag - Finanzierung)

Die Kirchenmusik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Liturgie. Dabei kommt der Orgel in ihrer differenzierten Klangfülle seit Jahrhunderten eine zentrale Bedeutung zu. Das Orgelgehäuse selbst, vor

Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising

Diese Ordnung gilt für alle Priester, Pastoralreferent/-innen und Gemeindereferent/-innen nach der Zweiten Dienstprüfung, für Ständige Diakone, für Seelsorgehelfer/-innen nach Abschluss der Ausbildung

Ordnung für die diözesane Ausbildung von Priestern in der Erzdiözese München und Freising

Präambel Die diözesane Ausbildung der Priester in der Erzdiözese München und Freising richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis der Kongregati

Regelung für Supervision für Priester, Ständige Diakone, Pastoralreferenten/-innen, Gemeindereferenten/-innen und Seelsorgehelfer/innen

Supervision: Supervision ist Beratung zur Reflexion und Entwicklung beruflichen Handelns. Im Mittelpunkt des Supervisionsprozesses stehen Supervisanden mit allem, was sie in ihrer beruflichen Situatio

Regelstundenmaß der Priester und hauptberuflichen Ständigen Diakone für den schulischen Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen

Die Priesterbesoldungsordnung der Erzdiözese München und Freising vom 1. Juli 1998 (Amtsblatt Nr. 9 vom 15. Juli 1998) stellt unter Art. 11 „Religionsstundenvergütungen" fest: "(1) Die Erteilung von R

Ordnung für den Eintritt der Priester im Dienste der Erzdiözese München und Freising in den Ruhestand

Zur Förderung eines geordneten Eintritts in den Ruhestand der im Dienst der Erzdiözese München und Freising stehenden Priester werden folgende Regelungen erlassen: § 1 Allgemeine Altersgrenze Die allg

Fahrtkostenregelung für priesterliche Konveniats

Gestützt auf die Cann. 275 § 1, 278 § 1 und 280 CIC, besteht ein dienstliches Interesse daran, dass die Priester in der Erzdiözese den gegenseitigen mitbrüderlichen Austausch pflegen. Hierzu werden di

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