Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht   Alle Filter entfernen
Typ
  • Abschnitte (6)
  • Normen (79)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (85)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (50)
  • Disziplinar- und Strafrecht (10)
  • Heiligungsdienst (25)
  • Kirchenvermögen (68)
  • Rechtsschutz und Gerichtsverfahren (11)
  • Verkündigungsdienst (35)
  • Mehr zeigen
Abschnitt
  • Juristische Personen (16)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Menschen im Dienst der Kirche (56)
  • Rechtsakte (2)
Archiv
  • Nicht archiviert (75)
  • archiviert (4)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (2)
  • 2018 (6)
  • 2017 (6)
  • 2016 (5)
  • 2015 (2)
  • 2014 (1)
  • 2013 (1)
  • 2012 (3)
  • 2011 (2)
  • 2010 (1)
  • 2009 (1)
  • 2008 (1)
  • 2006 (1)
  • 2005 (5)
  • 2004 (1)
  • 2002 (1)
  • 2001 (2)
  • 2000 (1)
  • 1999 (2)
  • 1997 (3)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1994 (2)
  • 1993 (1)
  • 1992 (1)
  • 1991 (1)
  • 1990 (1)
  • 1989 (1)
  • 1988 (1)
  • 1983 (1)
  • 1980 (1)
  • 1970 (20)
  • Mehr zeigen

Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts

ufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 25. Mai 1992 (Prot. N.-D.D. 1840-1/78) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am 6. August 1992 die Kommunität Venio

Ordnung für das Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising für die Haushälterinnen von Geistlichen

§1 Name und Zweck 1. Die Erzdiözese München und Freising ist Träger für das Verena-Hilfswerk für die Haushälterinnen von Geistlichen der Erzdiözese München und Freising. 2. Das Verena-Hilfswerk gewähr

Stiftungsakt über die Errichtung der Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising als einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

Präambel Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung in hervorragender Weise gepflegt. Um den Bestand kirchlicher Schulen und Bildungshäuser in de

Besoldungsbezüge für die Seelsorgsgeistlichen

Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 erhalten Seelsorgsgeistliche eine Gemeindevergütung gemäß Ziffer IV der Besoldungsordnung nach folgender Tabelle: Besoldungsgruppe 1 Besoldungsgruppe 2 Besoldungsgruppe 3

Ergänzende Erläuterungen zur Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen

Aus gegebenem Anlass wird hiermit die o.g. Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen erläutert: Bei der Berechnung von Aushilfsvergütungen ist zu beachten, dass bei Geistlichen, die eine volle Besoldun

Ergänzende Regelungen zur Priesterbesoldungsordnung

Die ergänzende Regelung zu Art. 10 Dienstwohnung der PrBesO wird mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wie folgt geändert: Art. 10 findet auch Anwendung bei Priestern, die außerhalb der Pfarrseelsorge einges

Ergänzende Regelungen zur Priesterbesoldungsordnung

Nach Anhörung des Priesterrates am 01.07.2013 erlasse ich nachfolgende ergänzende Regelungen zur PrBesO (vgl. Amtsblatt 14/2012, S. 477 ff.); Zu Art. 1 Abs. 2 Gestalungsbereich - Ergänzende Bestimmung

Nebenkosten bei Priestern (Weltpriester und Ordenspriester) - Festlegung der Güitigkeit

1. Für Priester im aktiven Dienst in den Pfarreien gilt Folgendes: Der jeweilige Priester bezahlt pauschal 1,35 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten (Strom gesondert) oder 1,60 EUR/m²/Monat für H

Satzung des Instituts für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe in der Erzdiözese München und Freising

I. Grundsätzliche Vorbemerkungen Das Institut für Fort- und Weiterbildung der pastoralen Berufe ist eine Einrichtung der Erzdiözese München und Freising. Es dient schwerpunktmäßig der beruflichen Fort

Errichtung des Seminars für Homiletik in der Erzdiözese München und Freising

Nach Beschluss des Ordinariatsrates vom 05.10.2004 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 das Seminar für Homiletik für die homiletische Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung der Priester, Ständigen D

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • »

Anmeldung

Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz