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Fahrtkostenzuschussordnung – hier: Änderung des Eigenanteils

Auf der Grundlage des Beschlusses der Bayerischen Regional-KODA vom 21./22. Juli 1998 wird die Fahrtkostenzuschussordnung (zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. September 2020, Amtsblatt 2021, Nr. 3, S. 116) in Anpassung an die Fahrkostenzuschussregelung des Freistaates Bayern wie folgt geändert: I. In Nummer 4 Satz 2 (Eigenanteil) wird „81,00 €“ durch „84,00 €“ ersetzt. II. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und OrdensrechtMenschen im Dienst der Kirche1970-01-01

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst – hier: Verlängerung einer Frist

Dekret In Ziffer 1 der von mir mit Wirkung zum 1. Januar 2020 am 10. Dezember 2019 in Kraft gesetzten „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ (Amtsblatt 2020, Nr. 1, 11–27) wurde kirchlichen Rechtsträgern, die nicht meiner bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen, die Möglichkeit eröffnet, zur Anerkennung ihrer Förderungswürdigkeit bis zum 30. Juni 2021 entweder diese Ordnung verbindlich in ihr Statut zu übernehmen oder von der Deutschen Bischofskonferenz als

Änderung der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids

Nach Beschlussfassung durch den Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 26. April 2021 setze ich mit Wirkung zum 1. Juli 2021 die nachstehende Änderung der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, veröffentlicht im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising 2021, Nr. 3, S. 97–109, für den Bereich der Erzdiözese München und Freising in Kraft. Änderung der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids In die vorgenannte Ordnung wird in Abschnitt 4c (4) folgender Satz – nach Satz 2 – eingefügt: „Die Unabhängige Kommission kann für grundsätzlich geklärte

Gesetz zur Änderung der Priesterbesoldungsordnung

Nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz am 13. Oktober 2021 setze ich hiermit folgende Änderung der Priesterbesoldungsordnung für die Erzdiözese München und Freising in Kraft: Gesetz zur Änderung der Priesterbesoldungsordnung Artikel 1 Die Priesterbesoldungsordnung vom 1. Januar 2013 (Amtsblatt 2012, Nr. 14, S. 477–488) wird nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz am 13. Oktober 2021 wie folgt geändert: 1. Art. 8 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Die Besoldungsgruppe 5 umfasst Pfarrkuraten, Pfarradministratoren und

Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A

Nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz im Frühjahr 2021 setze ich hiermit folgende Änderung der Beihilfeordnung für die Erzdiözese München und Freising in Kraft: Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A (Beihilfeordnung Teil A zuletzt geändert entsprechend dem Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 14./15. März 2018, Amtsblatt 2018, Nr. 10, S. 506–513) Artikel 1 Die Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen wird wie folgt

Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO)

Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO) vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 10, S. 230–281) in der Fassung vom 1. Mai 2018 (Amtsblatt 2018, Nr. 5, S. 204–216) wird wie folgt geändert: Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO) I. 1.) § 4 wird wie folgt geändert: a) Die bestehenden Sätze werden zum Absatz 1. b) Es wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Kann die Mitarbeiterversammlung wegen eines unabwendbaren Ereignisses nicht durch die körperliche Anwesenheit eines oder mehrerer der in Absatz 1

Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)

PRÄAMBEL Die katholischen (Erz-)Bischöfe in Deutschland erlassen, jeweils für ihren Bereich, - zur Sicherstellung einer einheitlichen und rechtssicheren Personalaktenführung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, - unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Personalaktenführung, namentlich der Transparenz, der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Zulässigkeit der Information sowie der Vertraulichkeit, - unter Berücksichtigung beamten-, arbeits- und kirchenrechtlicher Standards, - in der Absicht, eine Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Raum der katholischen Kirche zu ermöglichen

Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO)

Die Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising (MAVO) vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 10, S. 230–281) in der Fassung vom 1. Mai 2018 (Amtsblatt 2018, Nr. 5, S. 204–216) wird wie folgt geändert: I. 1.) § 36 Absatz 1 wird wie folgt geändert: In § 36 Absatz 1 wird nach Nummer 1 eine neue Nummer 1a mit folgendem Inhalt eingefügt: „1a. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),“ 2.) § 37 Absatz 1 wird wie folgt geändert: In § 37 Absatz

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