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Das Dekret zur Errichtung der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising vom 24. November 1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 14.-22. Dezember, S. 337) wird mit Wirkung
Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 20./21. Juni 2011 beschlossenen Änderungen der Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland wurden von der Kongregation
!!!!Nicht in dieser Version verfügbar!! Bitte laden Sie sich das Amtsblatt unter nachstehendem Link herunter!!!! Präambel Teil 1: Grundlegende Bestimmungen 1. Beruf und kirchliche Stellung Das kirchli
Gemäß der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den Bayerischen (Erz-)Diözesen verändert sich die Höhe der Vergütung (Grundvergütung und Familienzuschlag) der hauptberuflichen Diakone
Gemäß Beschluss der Ordinariatssitzung vom 29.01.1991 erhält Abschn. I Abs. B Ziff. 1 b) der Studienbeihilfeordnung für Ständige Diakone und Diakonatsbewerber in der Erzdiözese München und Freising mi
Die bayerischen (Erz-)Bischöfe haben am 20./21. September 1995 in Freising folgende Ordnung beschlossen, die ich hiermit für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft
Entsprechend einer Empfehlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (Beschluss der Vollversammlung des Verbandes vom 25. November 1991) werden für den Bereich des Erzbistums München und Freising fol
Soweit die in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlichten Grundsätze und Regelungen für den Abschluß von Gestellungsverträgen für den Einsatz von Ordensmitgliedern in nicht ordenseigenen Einrichtu
Für die in dieser Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Grundsätze und Regelungen für den Abschluß von Gestellungsverträgen für den Einsatz von Ordensmitgliedern in nicht ordenseigenen Einrichtungen